Neuigkeiten

02.01.2020 13:19

Buchungszeitraum 2020

vor wenigen Tagen wurde der Buchungszeitraum für 2020 im Belegungskalender freigeschalten.

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28.01.2017 09:31

virtueller Rundgang und Video

wir haben Ihnen einen virtuellen Rundgang angelegt sowie ein Video zusammengestellt - hiermit haben Sie die Möglichkeit sich in ...

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FAQ Antworten

Wer muss Kurtaxe bezahlen?

Die Kurtaxe wird von 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres erhoben und beträgt 1,50 EUR pro Übernachtung und erwachsene Person (Kinder bis 16 Jahre sind frei!).

Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Teilnahme an den Veranstaltungen und zur Benutzung der Einrichtungen der Gemeinde geboten ist. Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch die Einwohner der Gemeinde, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben sowie ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten.

(Auszug von der Homepage der Gemeinde Kressbronn)

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