Wir richten uns bei den Allgemeine Geschäftsbedingungen nach den Empfehlungen des DEHOGA:
- Der Gastaufnahmevertrag zwischen Gast und Vermieter ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung schriftlich reserviert und zugesagt ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der
Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine gleichwertige
Ferienwohnung zu vermitteln.
- Der Gast verpflichtet sich zur termingerechten Übernahme der
Ferienwohnung. Bei Nichtbezug, hat der Gast den vereinbarten Preis zu
zahlen.
- Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung
oder unvorhergesehener Situationen, entbinden den Gast/Mieter nicht von
der Leistung.
- Bei Stornierungen fallen für den Gast/Mieter folgende Leistungen an.
50-30 Tage vor Mietbeginn ist eine Entschädigung von 25% an den Vermieter zu bezahlen.
29-15 Tage vor Anreise sind es 40% und
14- 8 Tage davor sind es 60% des vereinbarten Mietpreises.
Ab dem 7 Tag vor Mietbeginn sind 80% des Gesamtpreis zu leisten.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu belegen, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast den nach Nr. 6 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Tettnang.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.